Arbeitsgericht : Kündigung von Gorillas-Mitarbeitern war rechtens

Mitarbeiter des Lieferdienstes hatten die Arbeit niedergelegt und wurden entlassen. Zentraler Streitpunkt in dem Verfahren war, ob ein Streik zulässig sein kann, wenn er nicht gewerkschaftlich organisiert ist.
Ehemalige Radkuriere des Lebensmittel-Lieferdienstes Gorillas, die das Startup im vergangenen Jahr wegen „wilder Streiks“ fristlos entlassen hatte, wollten vor Gericht eine Modernisierung des Streikrechts erzwingen. Vor dem Arbeitsgericht Berlin sind sie jedoch mit diesem Vorhaben gescheitert. Das Gericht wies die Kündigungsschutzklagen von drei Klägerinnen und Klägern am Mittwoch ab. Einer Änderung der Rechtsprechung zu „wilden“ Streiks, wie von den Klägern gefordert, erteilte das Arbeitsgericht damit eine Absage. Zentraler Streitpunkt in dem Verfahren war, ob ein Streik zulässig sein kann, wenn er nicht gewerkschaftlich organisiert ist. Dieser Ansicht der Kläger folgte das Arbeitsgericht nicht. Die Teilnahme an einem Streik sei nur dann rechtmäßig, „wenn dieser von einer Gewerkschaft getragen wird“, teilte das Gericht am Mittwoch mit.