FAZ+Völkerstrafrecht :
Was die Immunität der Herrscher schützt

Gastbeitrag
Von Ulrich Fastenrath
Lesezeit: 7 Min.
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu.
Bereits mehrere Gastbeiträge haben sich zuletzt mit der Frage beschäftigt, ob Benjamin Netanjahu mit einer Verhaftung rechnen müsste, wenn ein gegen ihn beantragter Haftbefehl tatsächlich ausgestellt würde. Fraglich ist dabei, ob ein völkergewohnheitsrechtlicher Immunitätsausschluss vor internationalen Gerichten möglich wäre.
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Muss der israelische Ministerpräsident Netanjahu mit seiner Verhaftung rechnen, wenn der beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) von dessen Anklagebehörde gegen ihn beantragte Haftbefehl tatsächlich ausgestellt wird und er nach Deutschland käme? Gleich eine Reihe deutscher Größen des Völkerrechts und des Völkerstrafrechts sind am 13. Juni auf der Seite „Staat und Recht“ angetreten, um diese Frage – in Widerspruch zu einem zuvor erschienenen Beitrag – zu bejahen. So richtig das Ergebnis ist, begeben sich die Autoren jedoch mit der Annahme eines völkergewohnheitsrechtlichen Immunitätsausschlusses vor internationalen Gerichten auf dünnes Eis.

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