FAZ+Verbot russischer Staatsmedien :
Von den Gesetzen kommunikativer Freiheit

Von Christoph Möllers
Lesezeit: 4 Min.
Sie nennen es „Sonderoperation“: im Studio von RT DE am Tag des Angriffs der russischen Armee auf die Ukraine.
Die EU hat russische Staatsmedien per Sanktion verboten. Das mag politisch begründet sein. Das Vorgehen darf aber nicht die Regel sein. Ein Gastbeitrag.
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Im Interview mit dieser Zeitung zeigte sich der Hamburger Kultursenator Carsten Brosda vor einiger Zeit über die Entscheidung des Rats der Europäischen Union besorgt, im Rahmen der Sanktionen gegen Russland auch die Ausstrahlung von Sendern wie Russia Today und Sputnik zu verbieten. Selbst wenn diese im Ergebnis richtig sei, greife sie doch in das staatsfreie System der Medienaufsicht ein. Damit verstärke sie eine Tendenz der europäischen Medienregulierung, die die fein tarierten Entscheidungsstrukturen des deutschen Medienrechts infrage stelle.

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