Arbeitsrecht :
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten?

Lesezeit: 3 Min.
In diesem Frühjahr beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht mit dem Streitthema Diskriminierung von Teilzeitkraften.
Bei Rechtsstreitigkeiten zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten geht es für die Arbeitgeber um viel Geld. Nun ist das Bundesarbeitsgericht am Zug.
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Das Bundesarbeitsgericht wird sich in diesem Frühjahr abermals mit dem Streitthema Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten befassen, bei dem es nach den Worten von Gerichtspräsidentin Inken Gallner „um richtig viel Geld für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geht“. Welche Kosten auf die Arbeitgeberseite zukommen könnten, wird unter anderem davon abhängen, wie das Bundesarbeitsgericht im Fall Lufthansa City­line entscheidet, in dem ein teilzeitbeschäftigter Pilot gegen die Lufthansa-Tochter wegen diskriminierender Vergütung klagte (10 AZR 185/20).

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