Arbeitsrecht : Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten?
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Das Bundesarbeitsgericht wird sich in diesem Frühjahr abermals mit dem Streitthema Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten befassen, bei dem es nach den Worten von Gerichtspräsidentin Inken Gallner „um richtig viel Geld für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geht“. Welche Kosten auf die Arbeitgeberseite zukommen könnten, wird unter anderem davon abhängen, wie das Bundesarbeitsgericht im Fall Lufthansa Cityline entscheidet, in dem ein teilzeitbeschäftigter Pilot gegen die Lufthansa-Tochter wegen diskriminierender Vergütung klagte (10 AZR 185/20).
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