Arbeit und Leben :
Einfach mal die Beine hochlegen

Von
Volker Hagemeister
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Erlaubt, solange es keine Arbeitsverweigerung ist

Ein Recht auf Faulheit steht in keinem Gesetz. Doch Gerichte und Gesetzgeber haben einiges getan: Urlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz und das Recht auf Teilzeit sorgen dafür, dass die Muße nicht zu kurz kommt.

Für den damaligen Basta-Kanzler Gerhard Schröder war die Sache klar: "Es gibt kein Recht auf Faulheit", erklärte er im April 2001 in der "Bild"-Zeitung zur Begründung der Arbeitsmarktreform "Hartz IV". Damit widersprach der SPD-Politiker allerdings uralten Bestrebungen seiner eigenen Partei: Schon Ende des 19. Jahrhunderts hatte Paul Lafargue, Schwiegersohn von Karl Marx, in der Zeitschrift "Sozialdemokraten" ebendieses Recht auf Faulheit gefordert. Er beobachtete eine "rasende, bis zur Erschöpfung der Individuen gehende Arbeitssucht". Man müsse diese "geistige Verwirrung" bekämpfen.

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