Urteil zu Beobachtung : Eine „schallende Ohrfeige“ für die AfD

Der Verfassungsschutz begrüßt die Entscheidung über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall. Das Internationale Auschwitz-Komitee bezeichnet das Urteil als „schallende Ohrfeige“.
Das Internationale Auschwitz-Komitee hat die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur AfD begrüßt. Damit sei „der AfD und ihren biederen Verstellungsversuchen eine schallende Ohrfeige verpasst“ worden, erklärte der Exekutiv-Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner. „Die AfD darf und sollte vom Verfassungsschutz beobachtet werden, weil sie nicht widerlegen konnte, eine durch und durch rechtsextreme Partei zu sein, die die Demokratie permanent zu destabilisieren versucht.“