Prozess gegen Marine Le Pen :
Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe und fünf Jahre Unwählbarkeit

Von Michaela Wiegel, Paris
Lesezeit: 4 Min.
Marine Le Pen und ihr Parteikollege Bruno Bilde während einer Pause im Gericht in Paris am Mittwoch
Vor Gericht schafft es die Rechtspopulistin nicht, zu überzeugen. Für die Staatsanwaltschaft trägt sie die volle Verantwortung. Ihr droht der Entzug des passiven Wahlrechts.
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Dreimal ist Marine Le Pen am Wählerwillen gescheitert, ihren Einzug als Präsidentin in den Élysée-Palast könnte fortan ein Pariser Strafgericht vereiteln. Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch eine Haftstrafe von fünf Jahren, davon drei auf Bewährung, für die 56 Jahre alte Rechtspopulistin gefordert. Wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder soll sie zudem eine Geldbuße von 300.000 Euro zahlen.

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