Asylsuchende : Flüchtlinge müssen auch in Deutschland Bargeld abgeben

Die Praxis der Schweiz, Flüchtlingen das Bargeld abzunehmen, hatte international für Empörung gesorgt. In Deutschland läuft es laut eines Zeitungsberichts jedoch genauso. Die Länder setzen Bundesrecht durch, heißt es.
In der Schweiz müssen Flüchtlinge nach ihrer Einreise alle Vermögenswerte über 1.000 Franken (etwa 914 Euro) an die Behörden abgeben. Die Eidgenossen wenden die Regelung laut Medienberichten lückenlos an. In der Schweiz erlaubt das Asylgesetz den Vermögenseinzug ebenso wie in Dänemark. Die Praxis des skandinavischen Landes hatte internationale Proteste ausgelöst.
Auch in Baden-Württemberg könne die Polizei Vermögen oberhalb von 350 Euro einbehalten, berichtet die „Bild“-Zeitung. Im Dezember 2015 sei es pro betroffener Person durchschnittlich ein vierstelliger Betrag gewesen. Die Beträge würden später von Städten und Landkreisen mit fälligen Sozialleistungen verrechnet. „Wer bei uns einen Asylantrag stellt, muss vor der Hilfegewährung grundsätzlich sein Einkommen und Vermögen aufbrauchen“, sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD). Dazu zähle zum Beispiel auch der Familienschmuck. Als Asylbewerber habe man es mitnichten besser als ein Hartz-IV-Empfänger, sagte Özoguz.
Indes hält es der Gründer des Hilfsvereins Cap Anamur, Rupert Neudeck, für “den gröbsten Unsinn“, Flüchtlinge zu verpflichten, mitgebrachte Wertsachen oder Geld abzugeben, wenn es eine bestimmte Summe überschreite. Diese Regelung zeige die „völlige Hilflosigkeit einer Politik, die der Bevölkerung mal zeigen will, was eine Harke ist“, sagte Neudeck im Deutschlandradio Kultur.