75 Jahre Grundgesetz : Bürgerfeste reichen nicht, um für die Verfassung zu werben
Gastbeitrag
Von Christian WaldhoffLesezeit: 12 Min.
In vielfältiger Weise wurde in dem zu Ende gehenden Jahr des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 gedacht. Festakte der Staatsorgane wechselten sich aus Anlass des 75. Geburtstags unserer Verfassung mit wissenschaftlichen Tagungen und mehr oder weniger populären Veranstaltungen ab. Die Feierlichkeiten rund um das Grundgesetz häufen sich mit seinem Alter und werden nun auch schon „halbrund“ begangen. Untersucht man diese Jubiläen, erhält man Informationen über die Wahrnehmung der Verfassung in ihrer übernormativen Bedeutung, die zugleich Bedingung für eine populäre Verfassungsvermittlung sind.
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
12,80 €
jetzt nur 0,99 €
Jetzt Zugang 12,80 € für nur 0,99 € abonnieren?
- Mit einem Klick online kündbar