Gefangenenaustausch : Wie kann ein Mörder freikommen?

Der sogenannte Tiergartenmörder kommt frei. Statt einer Begnadigung gab es eine Weisung des Bundesjustizministers an den Generalbundesanwalt – das dürfte Diskussionen über das Weisungsrecht neu entfachen.
Um den verurteilten Mörder Wadim Krassikow an Russland übergeben zu können, hat das Bundesjustizministerium auf Paragraf 456a der Strafprozessordnung zurückgegriffen. Die Norm sieht mehrere Möglichkeiten vor, um von einer weiteren Strafvollstreckung abzusehen – etwa im Fall von Auslieferungen, Überstellungen oder Ausweisungen. Für Krassikow machte das Ministerium von der letzten Variante Gebrauch.
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
12,80 €
jetzt nur 0,99 €
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
12,80 €
jetzt nur 0,99 €
- Mit einem Klick online kündbar