Volksverhetzung : Ein erheblicher Eingriff in die Meinungsfreiheit

Der Bundestag hat ein absurdes Gesetz verabschiedet: Über Tatbestände wie den des „Kriegsverbrechens“ befindet in der Regel der Internationale Strafgerichtshof. Nun soll das jeder deutsche Amtsrichter tun.
Wer lügt, begeht noch keine Straftat. Es ist eine Regel, deren Ausnahmen bislang überschaubar waren. Schließlich gilt die Meinungsfreiheit. Es gibt Strafnormen wie den Betrug, die neben der Lüge allerdings weitere Voraussetzungen verlangen. Die wichtigste Ausnahme vom ansonsten umfassenden Grundsatz des straflosen Lügens war bisher das Leugnen des Holocausts. Aus guten Gründen hat Deutschland hier ein vom Bundesverfassungsgericht gebilligtes Sonderrecht geschaffen.
Die Erweiterung der Volksverhetzung auf die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Völkermorden im Allgemeinen bricht mit dieser Exklusivität. Schon das ist bedenklich.
Die Wahrheitssuche ist anspruchsvoll
Was der Bundestag im Eiltempo beschlossen hat, ist darüber hinaus ein auf äußerst wackeligen Beinen stehender, aber erheblicher Eingriff in die Meinungsfreiheit. Über Tatbestände wie den des „Kriegsverbrechens“ befindet in der Regel der Internationale Strafgerichtshof. Die Verfahren dauern Jahre und sind hochkomplex.
Russlands Verantwortung für den Krieg in der Ukraine und die erschütternden Nachrichten von dort dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Wahrheitssuche in Kriegszeiten anspruchsvoll ist. Das gilt erst recht, wenn sie Grundlage juristischer Aufarbeitung werden soll. Sie muss Experten vorbehalten sein. Die neue Regelung bringt nun jeden Amtsrichter in die Verlegenheit, über diese Fragen zu befinden. Schon das ist absurd.