Urteil über EU-Außenpolitik : Grüne und Linke erstreiten mehr Informationsrechte für Bundestag

Die Außenpolitik ist eigentlich Sache der Regierungen, auch auf europäischer Ebene. Aber die nationalen Parlamente müssen besser informiert werden, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Mitbestimmungsrechte des Bundestages erheblich gestärkt. Abgeordnete müssen demnach auch über die europäische Außen- und Sicherheitspolitik früh und umfassend informiert werden; Gleiches gilt für die europäische Verteidigungspolitik. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene ist die Außenpolitik Sache der Regierungen und nicht des Parlaments. Der Ausgang des Verfahrens war deshalb ungewiss gewesen.