Nach Karlsruher Urteil : Union will Wahlrecht weiterhin korrigieren

Die Union will weiterhin durchsetzen, dass Wahlkreissieger sicher ins Parlament einziehen können. Die SPD ist uneins in der Frage, ob nun rasch gehandelt werden muss.
Die Union beharrt auf Korrekturen am bestehenden Bundestagswahlrecht, die über die vom Verfassungsgericht angemahnten hinausgehen. CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte der F.A.Z.: „Direkt gewählte Abgeordnete gehören ins Parlament.“ Dieser Punkt ist aus Sicht der Christlich-Sozialen unverhandelbar, sollten sie in der kommenden Legislaturperiode Teil der Bundesregierung sein. Mit der Mehrheit der Ampel war das Wahlrecht so geändert worden, dass künftig alle Mandate gemäß dem Zweitstimmenergebnis einer Partei zugeteilt werden. Damit bedeutet der Sieg in einem Wahlkreis, anders als bisher, nicht in jedem Fall die Zuteilung eines Mandats.
Wie die CSU sieht man es in der Unionsfraktion des Bundestages. Deren Parlamentarischer Geschäftsführer, Thorsten Frei (CDU), sagte der F.A.Z.: „Selbstverständlich muss der Sieger eines Wahlkreises sein gewonnenes Mandat auch im Deutschen Bundestag antreten können. Alles andere würde das Vertrauen in unser Wahlsystem gefährden.“ Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem jüngsten Urteil zum Wahlrecht den Versuch der Ampel gestoppt, „politische Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts auszuschalten“.
Die CSU glaubt nicht, dass es ein gutes Jahr vor der Bundestagswahl eine realistische Aussicht gibt, eine umfassende Wahlrechtsreform ins Werk zu setzen, über die sich Ampel und Union einig wären. Hubers Blick richtet sich daher auf die nächste Legislaturperiode: Für die CSU sei „nach der nächsten Bundestagswahl klar: keine Koalition ohne neue Wahlrechtsreform“. Das sei „Koalitionsbedingung“. Auch in der Unionsfraktion in Berlin nimmt man „nicht ernsthaft“ an, dass es in dieser Legislaturperiode noch zu einer abermaligen Änderung am Wahlrecht kommt.
Aus der SPD, der größten Regierungsfraktion, kamen widersprüchliche Signale zu der Frage. Während der Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich sagte, man werde nun mit der Union über weitere Schritte beraten, sieht sein Stellvertreter Dirk Wiese keine Eile für eine Gesetzesänderung. „Das Wahlrecht steht für die nächste Bundestagswahl“, sagte er am Mittwoch im Deutschlandfunk. Spätestens der nächste Bundestag müsse sich mit der Materie befassen.