FAZ+Urteil zum Wahlrecht :
Karlsruhes unerwartetes Argument

Von Marlene Grunert, Karlsruhe
Lesezeit: 4 Min.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts
Die Verfassungsrichter fordern den Gesetzgeber auf, die Fünfprozenthürde zu überarbeiten. Sie haben dabei die CSU im Blick.
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Nachdem das Urteil bekannt geworden war, schien es nur Gewinner zu geben. Die Ampelkoalition verwies auf die grundsätzlich gelungene Reform. In der Union war von einer „weiteren Klatsche“ die Rede. „Entlarvt“ worden sei die „Wahlmanipulation“, fand Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Das Verfassungs­gericht selbst stellte klar: Das neue Wahlgesetz sei „überwiegend verfassungs­gemäß“, allein die Fünf-Prozent-Hürde „derzeit“ verfassungswidrig. Sie gilt erst mal fort – ebenso die Grundmandatsklausel.

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