Urteil zum Wahlrecht : Karlsruhes unerwartetes Argument
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Nachdem das Urteil bekannt geworden war, schien es nur Gewinner zu geben. Die Ampelkoalition verwies auf die grundsätzlich gelungene Reform. In der Union war von einer „weiteren Klatsche“ die Rede. „Entlarvt“ worden sei die „Wahlmanipulation“, fand Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Das Verfassungsgericht selbst stellte klar: Das neue Wahlgesetz sei „überwiegend verfassungsgemäß“, allein die Fünf-Prozent-Hürde „derzeit“ verfassungswidrig. Sie gilt erst mal fort – ebenso die Grundmandatsklausel.
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