Wahlrecht :
SPD sieht keinen akuten Handlungsbedarf nach Karlsruher Urteil

Lesezeit: 2 Min.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts
Das neue Wahlrecht ist teils verfassungswidrig – eine Reform der Reform kann aus Sicht der SPD aber noch warten. Parteichefin Esken warnt vor Forderungen der CSU.
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Die SPD sieht keine Notwendigkeit, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort das Wahlrecht zu ändern. „Aktuell ist kein akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf nötig“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Der nächste Bundestag sollte sich mit der Materie aber spätestens befassen, damit das Wahlrecht an der Stelle Sperrklausel für die Bundestagswahl 2029 angepasst werden kann.“

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