Einwegverpackungssteuer : Ein Gewinn – nicht nur für Tübingen
Städte und Gemeinden in Deutschland sind gemeinhin selten wählerisch, wenn es um die Erhöhung von Abgaben oder Steuern geht. Heikler, da rechtlich oft auf schwankendem Boden begründet, ist die Einführung neuer Belastungen.
Touristen können vielleicht wegbleiben, wenn ihnen die mittlerweile in vielen Städten erhobene Bettensteuer nicht passt. Aber Bürger und Unternehmen können nicht mal einfach fortziehen oder ihre Betriebsstätte verlegen, wenn wieder mal die Abfallgebühren oder die Hebesätze der Grund- oder Gewerbesteuer erhöht werden.
Nicht nur gut für den Haushalt
Freilich ist den Kommunalpolitikern nicht zu verdenken, wenn sie bei der Suche nach neuen Einkommensquellen eine gewisse Forschheit an den Tag legen.
Denn Föderalismus in Deutschland heißt nach wie vor allzu oft, dass Städte und Gemeinden mit vielen Lasten alleingelassen werden, die ihnen Bund und Länder auferlegen.
Es ist daher eine rundweg gute Nachricht für die Kommunen wie für die Bürger, dass nun auch das Bundesverfassungsgericht die Initiative der Stadt Tübingen gutgeheißen hat, auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck eine Abgabe zu erheben.
Die 2021 beschlossene und seit Januar 2022 erhobene Kommunalsteuer kommt nämlich nicht nur dem Haushalt zugute und indirekt dem Klima.
Direkt hat sie nachweislich dazu beigetragen, die Vermüllung des öffentlichen Raums zu verringern. Das sollte doch jeden Bürger freuen.