Vertrauensfrage :
Diese Wege gibt es zu Neuwahlen

Lesezeit: 3 Min.
Bundeskanzler Scholz am Mittwochabend, nachdem er die Vertrauensfrage angekündigt hat
Scholz will Anfang kommenden Jahres die Vertrauensfrage stellen – Merz pocht auf einen schnelleren Termin. Welche Wege kennt das Grundgesetz zu Neuwahlen?
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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) möchte Anfang kommenden Jahres die Vertrauensfrage stellen. Im Grundgesetz heißt es: „Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.“

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