Vertrauensfrage : Diese Wege gibt es zu Neuwahlen
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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) möchte Anfang kommenden Jahres die Vertrauensfrage stellen. Im Grundgesetz heißt es: „Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.“
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