FAZ+Energiekrise :
Blinde Flecken im Streit um die Laufzeitverlängerung

Lesezeit: 3 Min.
Abschalten oder nicht? Über einen Weiterbetrieb von Atomkraftwerken wird heftig diskutiert.
Angeblich ist es rechtlich geboten, die Atommeiler vom Netz zu nehmen. Doch zwingend ist das nicht.
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Abschied vom Abschalten der Atomkraftwerke, um die Energiekrise zu überbrücken? Ob das funktionieren kann, darüber wird heftig gestritten. Einen Weiterbetrieb der Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim wegen der Folgen des Ukrainekrieges für die Gasversorgung kann und darf es aus Sicht der beiden grünen Minister Robert Habeck und Steffi Lemke nicht geben. Das gemeinsame Votum des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Ministeriums für Umwelt und nukleare Sicherheit gegen eine Laufzeitverlängerung ist das Ergebnis politischer Abwägung. Auch rechtliche Überlegungen wurden in die Waagschale geworfen. Klar ist: Ein Weiterbetrieb der drei Atomkraftwerke ist nach gegenwärtiger Gesetzeslage nicht möglich. Der Gesetzgeber hat den 31. Dezember 2022 als Enddatum festgelegt. Für einen Weiterbetrieb müsste das Atomgesetz geändert werden. Die entscheidende Frage lautet, ob das Bundesverfassungsgericht die erforderlichen Neuregelungen für den Weiterbetrieb akzeptieren würde.

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