Niedrige Mindestanforderungen :
Bundesnetzagentur setzt erstmals „Recht auf schnelles Internet“ durch

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Ab in die Erde: In Usingen wird Leerrohr für Glasfaser verlegt.
Die Behörde hat angeordnet, dass ein Haushalt in Niedersachsen von einem Anbieter versorgt werden muss. Es dürfte nicht der einzige Fall dieser Art bleiben.
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Im Rahmen des sogenannten Rechts auf schnelles Internet hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Internetanbieter verpflichtet, einen entlegenen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen. Ein entsprechender Bescheid sei dem Unternehmen zugestellt worden, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit. Es geht um einen Haushalt in Niedersachsen, wo genau, wurde ebenso wenig mitgeteilt wie der Name des betroffenen Unternehmens. Neben Festnetzanbietern wie der Deutschen Telekom und Vodafone kommt auch der Satelliteninternet-Anbieter Starlink infrage.

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