Arbeitsschutz : Corona-Vorschriften am Arbeitsplatz fallen ab Himmelfahrt weg
Zu Himmelfahrt am 26. Mai fallen in den Betrieben in Deutschland die besonderen Corona-Vorschriften des Gesetzgebers weg. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung mit einigen Basisschutzmaßnahmen wie Lüften, Mindestabstand und Testangebote läuft damit wie geplant aus.
„Es besteht angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen derzeit kein Anlass, die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern“, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Die Gewerkschaft Verdi kritisiert das Auslaufen der Corona-Schutzverordnung. Ihr Chef Frank Werneke sagte am Mittwoch im rbb24 Inforadio, dass Corona nicht vorbei sei. Masken, Abstand und regelmäßiges Testen hätten uns gut durch die Pandemie gebracht. Mit dem Wegfall der Arbeitsschutzverordnung gebe es praktisch überhaupt keine Rechtsgrundlage mehr, bei steigenden Infektionszahlen zu reagieren, sagte Weneke.
Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern ab dem 26. Mai auch kein Homeoffice mehr anbieten. Yasmin Fahimi, die neue Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), hatte bereits Anfang der Woche einen dauerhaften Rechtsanspruch auf Homeoffice gefordert. „Ob wir im Herbst wieder eine Homeoffice-Pflicht brauchen, lässt sich derzeit schwer beurteilen. Aber die Etablierung eines Homeoffice-Anspruchs – unabhängig von der Pandemie – wäre sinnvoll“, sagte Fahimi der Funke-Mediengruppe.
Das Arbeitsministerium wies darauf hin, dass relevante regionale und betriebliche Infektionsausbrüche weiterhin nicht ausgeschlossen seien. „Vor diesem Hintergrund sind Arbeitgeber entsprechend der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes aufgefordert, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen.“