Arbeitsrecht :
Mindestlohn: Viel mehr als nur die 12 Euro

Von Frank Lenzen
Lesezeit: 4 Min.
Servieren zum Mindestlohn
Den Tarifpartnern steht eine Neustrukturierung der Vergütungssysteme bevor. Bei der geringfügigen Beschäftigung wird es einen Systemwechsel geben. Ein Gastbeitrag.
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Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro brutto je Stunde gehörte zu den zentralen Wahlkampfversprechen der SPD. Vor Kurzem hat nun der Bundesrat den Entwurf des „Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ gebilligt. Von Oktober an sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens 12 Euro brutto je Stunde zu zahlen.

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