EU Regulierung :
Die EU nimmt Greenwashing ins Visier

Gastbeitrag
Von Yorick Ruland
Lesezeit: 3 Min.
Die Green-Claims-Richtlinie der EU soll konkrete Vorgaben für die Zulässigkeit ausdrücklicher Umweltaussagen machen
Wenn Unternehmen mit Klimafreundlichkeit werben, müssen das künftig auch belegen können.
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Ein deutscher Süßwarenhersteller wirbt mit dem Slogan „klimaneutral“, doch eine Überprüfung zeigt, dass die Produktion gar nicht CO2-neutral ist. Hier wäre eine Erläuterung der konkreten Bedeutung des verwendeten Begriffs notwendig gewesen. Dieser vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall steht für das Phänomen Greenwashing, bei dem Unternehmen ihre Umweltfreundlichkeit übertreiben, um Wettbewerbsvorteile zu erlangen.

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