EU Regulierung : Die EU nimmt Greenwashing ins Visier
Gastbeitrag
Von Yorick RulandLesezeit: 3 Min.
Ein deutscher Süßwarenhersteller wirbt mit dem Slogan „klimaneutral“, doch eine Überprüfung zeigt, dass die Produktion gar nicht CO2-neutral ist. Hier wäre eine Erläuterung der konkreten Bedeutung des verwendeten Begriffs notwendig gewesen. Dieser vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall steht für das Phänomen Greenwashing, bei dem Unternehmen ihre Umweltfreundlichkeit übertreiben, um Wettbewerbsvorteile zu erlangen.
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