Finanzkriminalität : Grüne: Pläne für deutsche Geldwäschebehörde endgültig geplatzt
Die von der früheren Ampelkoalition vorangetriebenen Pläne, eine neue Behörde gegen Finanzkriminalität zu schaffen, sind nach Angaben der Grünen nun endgültig gescheitert. Die FDP habe mitgeteilt, dass sie nicht bereit sei, das Gesetz zur Bekämpfung der Finanzkriminalität noch vor der Bundestagswahl mitzutragen, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katharina Beck, am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters. „Damit zementiert die FDP einen sehr schlechten Zustand Deutschlands im Kampf gegen die Straftat der Geldwäsche“, warf Beck dem früheren Koalitionspartner vor. „Es geht um schätzungsweise 100 Milliarden Euro kriminell gewaschenen Geldes, die nun durch die Blockade der FDP nicht systematisch angegangen werden können.“
Geplant war ein neues Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF). Im Jahresverlauf 2025 sollte die Behörde an den beiden Standorten Köln und Dresden ursprünglich voll handlungsfähig werden. Geldwäsche ist in Deutschland verbreiteter als in vielen anderen Staaten. Ein internationales Expertengremium hatte der Bundesrepublik im Sommer 2022 zwar Fortschritte attestiert, sieht aber weiter Verbesserungsbedarf. Vor allem an einer effektiven Strafverfolgung hapert es demnach.
Eine inhaltliche Verständigung im Finanzausschuss des Bundestages hatte es in der damaligen Ampelkoalition schon vor der Sommerpause 2024 gegeben. Die Grünen hatten eine Verabschiedung im Bundestag aber verzögert. Sie forderten, das Kabinett müsse gleichzeitig gesetzliche Maßnahmen dagegen auf den Weg bringen, dass Vermögen verschleiert werden können.
„Wir Grünen hätten das Gesetz nach dem Ampel-Aus auch ohne die von uns geforderte Begleitung durch das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz beschlossen und haben sehr aktiv in den letzten beiden Monaten versucht, dies zu erreichen“, sagte Beck. Es sei jetzt nur noch um den Beschluss eines schon im Finanzausschuss mit der FDP beschlossenen Gesetzes gegangen. „Dass die FDP nun nicht mehr bereit ist, sich dem Kampf gegen Geldwäsche auf Basis ihres eigenen Gesetzes zu stellen, ist schlimm und zeugt nicht davon, dass man das Wohl der Bürgerinnen und Bürger vor parteipolitische Erwägungen stellen kann“, sagte Beck.
In der neuen Behörde sollten die strafrechtlichen Ermittlungen sowie die Koordinierung der Geldwäscheaufsicht zusammengeführt werden. Die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Zollfahndungsdienstes (ZFD) sollten ebenso wie die Rolle der Staatsanwaltschaften der Länder bei der Geldwäschebekämpfung bestehen bleiben.