CDU-Abgeordneter Heilmann : Eilantrag gegen Novelle des Klimaschutzgesetzes

Der CDU-Politiker Heilmann zieht gegen die geplante Reform des Klimaschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht. Einmal war er mit einem solchen Antrag schon erfolgreich – beim Heizungsgesetz.
Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann will per Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht verhindern, dass der Bundestag am Freitag, wie von den Ampelfraktionen geplant, die Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere die verkürzte Beratungszeit über erst vor wenigen Tagen aufgenommene Änderungen und die kurzfristige Terminierung der zweiten und dritten Lesung bereits für diesen Freitag verletzten ihn in seinen verfassungsrechtlich geschützten Mitwirkungsrechten am Gesetzgebungsverfahren, rügt der Berliner CDU-Abgeordnete in dem Antrag, der der F.A.Z. vorliegt und den Heilmann am Mittwochnachmittag am Bundesverfassungsgericht einreichte.
Der Unionspolitiker hatte im vergangenen Sommer vor dem Karlsruher Gericht unter Berufung auf seine Abgeordnetenrechte erfolgreich die finale Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes der Ampelfraktionen im Bundestag gestoppt. In dem neuen Antrag regt er an, das laufende Karlsruher Verfahren zum Heizungsgesetz mit dem neu angestrengten Verfahren zum Klimaschutzgesetz zu verbinden. Die Beratungsverkürzung über die Reform des Bundesklimaschutzgesetzes sei noch weniger zu rechtfertigen, argumentiert er.

Es gebe keinen Zeitdruck. Denn die Ampel strebe – anders als beim parallelen Solarpaket – gerade nicht an, den nächsten Bundesrat zu erreichen, sondern ziele erst auf die Befassung der Länderkammer mit den Änderungen des Klimaschutzgesetzes am 17. Mai. Es gebe daher keinen Grund, die Beratung dieses zentralen Vorhabens auf nicht einmal acht Tage zu begrenzen, kritisiert Heilmann. Die Auswirkungen der geplanten Novelle auf das Klima, auf die intergenerationale Gerechtigkeit und auf die Kompatibilität zum Europarecht sei „hochkomplex und für den Antragsteller ohne wissenschaftliche Expertise, vor allem in dieser nicht einmal ganz einwöchigen Zeitspanne, nicht hinreichend zu beurteilen“, heißt es in dem Antrag an das Verfassungsgericht.
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Zum News-QuizHeilmann moniert, der auf den 24. April vordatierte Entwurf eines Änderungsantrages zum Klimaschutzgesetz sei zu keinem Zeitpunkt endgültig und vorbehaltlos übermittelt worden. Die Ampelparteien planen vor allem neue Regelungen zu den Sektorzielen. Bislang ist es so, dass bis zum Jahr 2030 jährliche Höchstgrenzen für Verkehr, Industrie, Gebäude und andere Sektoren festgelegt werden. Werden die sektoralen Ausstoßgrenzen gerissen, ist von dem jeweils zuständigen Ministerium ein Sofortprogramm vorzulegen. Diese Vorgaben sollen künftig entfallen.
Entscheidend soll sein, dass die Gesamtemissionen im Plan bleiben. Zusätzlich zum Klimaziel für das Jahr 2030 mit 65 Prozent CO2-Einsparung soll für 2040 eine Zielmarke von 88 Prozent für verbindlich erklärt werden. Der Aspekt „Klimaziele 2031 bis 2040” habe weder in der Bundestagsdebatte zur Novelle des Klimaschutzgesetzes noch in der Anhörung „irgendeine Rolle gespielt“, kritisiert der CDU-Abgeordnete.