Treffen der Länderchefs : Rundfunkbeitrag bleibt vorerst bei 18,36 Euro
Beim Rundfunkbeitrag bleibt es weiterhin bei der bisherigen Summe von 18,36 Euro monatlich. Allerdings wird es von 2027 an ein neues Modell für die Beitragsfestsetzung geben.
Die Ministerpräsidenten haben sich bei ihrer Beratung am Donnerstag darauf verständigt, den Rundfunkbeitrag nicht zu erhöhen. Das erklärte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) im Anschluss an die Konferenz in Berlin. Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg, begrüßte die Entscheidung: „Nach umfangreichen Diskussionen unter den Ländern bleiben die Beiträge für Bürgerinnen und Bürger und Betriebe stabil. Das ist gut.“
Gleichzeitig beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz jedoch einen „Staatsvertrag zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages (Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag)“. Der darin vorgesehene Systemwechsel solle die funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die berechtigten Mitwirkungsinteressen der Landesparlamente sichern, heißt es in dem Beschluss.
Damit verbunden ist eine Veränderung des bisherigen Rhythmus der Beitragsperioden, sodass eine erneute Ermittlung des Finanzbedarfs der Anstalten durch die Gebührenkommission KEF für die Jahre 2027 bis 2030 erfolgt. Die Sender sollen zudem für einen „Übergangszeitraum“ Zugriff auf die zusätzlichen Einnahmen von rund einer Milliarde Euro erhalten.
Unnötig Öl ins Feuer gegossen
Nach den Worten von NRW-Medienminister Nathanael Liminski (CDU) verbinde der Beschluss kurzfristige Beitragsstabilität für die Bürger mit mehr langfristiger Planungssicherheit für die Sender. Zudem stärke er die Verantwortungsgemeinschaft in der Beitragsfrage. Die Intendanten hätten mit der voreiligen Einreichung ihrer Verfassungsbeschwerde unnötig Öl ins Feuer der laufenden Diskussion gegossen und die Einigung unnötig erschwert. Die Anstalten sollten sich nun dringend auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren und zudem die Reformen zügig umsetzen, sagt Liminski der F.A.Z. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte mitgeteilt, die Klage von ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht sei „unangemessen und eine Provokation“.
Die Rundfunkkommission der Länder hatte den Ministerpräsidenten nach kontroverser Diskussion eine Modifizierung der bisherigen Festsetzung vorgeschlagen. Danach soll bei einem abgestuften Verfahren zwar der Vorschlag der Gebührenkommission KEF weiter die Basis für einen künftigen Beitrag bilden, allerdings ist bei einer Erhöhung unter zwei Prozent keine Zustimmung der Landesparlamente mehr erforderlich.
Der reformierte Medienstaatsvertrag sowie die novellierten Staatsverträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio wurden bereits auf der Konferenz der Regierungschefs im Oktober bestätigt und nun an die Landtage überwiesen. Ob es zu einer Anhebung des Rundfunkbeitrags für die nächsten vier Jahre kommt, hängt nun vom Bundesverfassungsgericht ab.