Sportwetten-Rückforderungen :
Zweifelhafte Wette auf den EuGH

Gregor Brunner
Ein Kommentar von Gregor Brunner
Lesezeit: 2 Min.
Jetzt noch auf den EuGH wetten, wenn man mit Sportwetten Verluste gemacht hat? Die Aussichten auf Erfolg werden schlechter.
Verbraucherkanzleien und Prozessfinanzierer hatten auf eine eindeutige Entscheidung des BGH gehofft, um schnell ihre Gewinne einstreichen zu können. Die Hoffnung für sie und ihre Kunden schwindet aber.

Man kommt nicht umhin, ein gewisses Zähneknirschen aus der Entscheidung des ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (BGH) zu vernehmen. Die Frage, ob Online-Sportwetten mit Lizenz aus einem anderen EU-Land zwischen 2012 und 2020 in Deutschland illegal waren, liegt nun beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg – auch, wenn sich der BGH eindeutig geäußert hat, dass er im Angebot der Buchmacher einen Verstoß gegen geltendes Recht sieht. Offenbar hätte er gern den Klägern recht gegeben und damit für tausende Klagen in unteren Instanzen den Weg freigemacht, um Wettkunden zu ermöglichen, ihre Verluste zurückzufordern. Viele von ihnen entscheiden auch tatsächlich im Sinne der Kläger – von Verbraucherkanzleien und Prozessfinanzierern werden Erfolgsquoten von bis zu 95 Prozent ausgegeben.

Es sind die letzten 5 Prozent (oder mehr), die den Kanzleien und dem BGH die eindeutige Entscheidung verhageln. Diese entscheiden nämlich im Sinne der Sportwettenanbieter oder, wie es das Landgericht Erfurt angekündigt hatte, wollen die Frage ebenso dem EuGH vorlegen. Es scheint als wolle der BGH nun seine Rolle als Wegweiser bestätigen und kommt den unteren Instanzen damit zuvor. Recht so, denn damit wird eine unübersichtliche Lage etwas klarer.

Was dadurch aber nicht klarer wird: Die Erfolgsaussichten der Verbraucherklagen. Denn in Sachen Sportwetten stand der EuGH in der Vergangenheit auf Seiten des Unionsrechts und damit der Sportwettenanbieter. Dennoch ermuntern die Prozessfinanzierer und Verbraucherkanzleien weiterhin Wettkunden, dass sie ihre Verluste geltend machen sollen, indem Kunden den Prozessfinanzierern ihre Forderungen abtreten. Gewinnen sie, bekommen Kunden das Geld, abzüglich der Provision der Finanzierer. Je nach Modell kann diese bei 50 Prozent oder mehr liegen.

Zwar spricht eine bisher hohe Erfolgsquote für die Finanzierer. Mit dem EuGH-Verfahren dürften allerdings viele Gerichte innehalten und auf ein höchstrichterliches Urteil warten – und mit ihnen die Kunden, die sich womöglich auf eine Enttäuschung einstellen müssen. Einsatz für das Recht von Verbrauchern in allen Ehren, aber jetzt noch derart bestimmt Werbung mit zweifelhaften Erfolgsaussichten zu machen, ist grenzwertig.

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