FAZ+Steinmeiers Vorschlag :
Ist eine Dienstpflicht menschenrechtswidrig?

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Berlin
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Lange ist es her: Ein Zivildienstleistender versorgt eine Frau in Leipzig.

Um die Idee des Bundespräsidenten umzusetzen, reicht es nicht, auf Tätigkeiten zu verweisen, die im Zivildienst anerkannt wurden. Stattdessen müsste mit Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz geändert werden.

Als Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kürzlich eine „so­­­ziale Pflichtzeit“ anregte, wollte er damit nicht zur Wiedereinführung von Hand- und Spanndiensten ermuntern. Auch die Deichschutzpflicht dürfte das Staatsoberhaupt nicht im Sinn gehabt haben. An die Feuerwehr mag er gedacht haben, aber nicht nur.

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