Steinmeiers Vorschlag : Ist eine Dienstpflicht menschenrechtswidrig?

Um die Idee des Bundespräsidenten umzusetzen, reicht es nicht, auf Tätigkeiten zu verweisen, die im Zivildienst anerkannt wurden. Stattdessen müsste mit Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz geändert werden.
Als Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kürzlich eine „soziale Pflichtzeit“ anregte, wollte er damit nicht zur Wiedereinführung von Hand- und Spanndiensten ermuntern. Auch die Deichschutzpflicht dürfte das Staatsoberhaupt nicht im Sinn gehabt haben. An die Feuerwehr mag er gedacht haben, aber nicht nur.
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
12,80 €
jetzt nur 0,99 €
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
12,80 €
jetzt nur 0,99 €
- Mit einem Klick online kündbar