Auflagen für Provider geplant : Netzagentur will auf milliardenschwere Mobilfunk-Auktion verzichten
Die Bundesnetzagentur schlägt vor, die auslaufenden Nutzungsrechte für die Mobilfunkfrequenzen um fünf Jahre zu verlängern und damit zunächst nicht mit einer Auktion zu versteigern. Das teilte die Regulierungsbehörde am Mittwoch mit. „Unsere vorrangigen Ziele sind die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucher und die weitere Förderung des Wettbewerbs. Wir erwägen, die bestehenden Nutzungsrechte zu verlängern, um kurzfristig ausreichend Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen“, sagte Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur.
Bei den Frequenzen geht es um die Bereiche 800 Megahertz, 1800 MHz und 2600 MHz und wie sie von 2026 an bereitgestellt werden. Die drei Mobilfunkbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica hatten immer wieder betont, dass die für sie teuren Auktionen für das Spektrum dazu führten, dass sie in der Folge weniger in den Ausbau ihres Netzes investieren könnten. Als einen „Richtungswechsel und Durchbruch für Mobilfunk in Deutschland“ bezeichnete der Vorstandsvorsitzende von Telefónica, Markus Haas, deshalb den Vorschlag der Regulierungsbehörde.
Auktion brachte 2019 rund 6,6 Milliarden Euro ein
Die 5-G-Frequenzauktion im Juni 2019 hatte dem Bund rund 6,6 Milliarden Euro eingebracht. Doch gerade jetzt, da sich mit 1&1 ein vierter potentieller Netzbetreiber positioniert hat, würden in einer kommenden Versteigerung vermutlich zu wenig Frequenzen in für den Netzbetrieb ausreichender Menge für alle Wettbewerber zur Verfügung stehen. Das könnte dazu führen, dass einerseits der Preis deutlich nach oben getrieben wird und andererseits möglicherweise einer außen vor bliebe.
Um den Zugriff auch für Wettbewerber der drei etablierten Netzbetreiber zu ermöglichen, schlägt die Bundesnetzagentur vor, möglicherweise Auflagen für ein Verhandlungsgebot zum sogenannten „National Roaming“ zu machen. Dabei greifen Mobilfunkkunden in den Gegenden, wo ihr eigener Anbieter kein Netz hat, auf die Infrastruktur der Konkurrenz zu. 1&1 hatte dafür etwa zuletzt eine Vereinbarung mit Vodafone geschlossen, der Anbieter kann gegen Miete damit das 5G-Netz von Vodafone auch seinen Kunden anbieten. „So wird berücksichtigt, dass der vierte Netzbetreiber im Fall einer Verlängerung erst in einigen Jahren Zugang zu weiterem Spektrum haben würde“, heißt es in der Mitteilung der Netzagentur.
Zusätzlich will die Regulierungsbehörde für eine bessere Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum sorgen und dafür höhere Auflagen stellen. So sollen die Netzbetreiber bis Ende 2028 mindestens 98 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit je Sekunde versorgen.