Nach der Entscheidung :
Was das Urteil zum EZB-Kaufprogramm bedeutet

Lesezeit: 4 Min.
Auf Konfrontation gegangen: Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle verkündet das Urteil zum EZB-Kaufprogramm.
Die Anleihekäufe der EZB verstoßen teilweise gegen das Grundgesetz, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem brisanten Urteil.
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Was haben die Richter entschieden?

Die Verfassungsrichter mussten sich mit dem „Public Sector Purchase Programme“, kurz PSPP, befassen, mit dem die EZB seit dem Jahr 2015 Staatsanleihen aufkauft. Dabei hat sie inzwischen mehr als zwei Billionen Euro in Staatsanleihen investiert. Die einschlägigen Beschlüsse des EZB-Rates sind nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts „offensichtlich“ nicht mit den Vorgaben des Europarechts vereinbar, urteilten die Richter in ihrer überraschend deutlichen Grundsatzentscheidung.

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