FAZ+Unrecht :
Warum die Aufarbeitung von DDR-Verbrechen unvollendet blieb

Gastbeitrag
Von Christian Booß
Lesezeit: 6 Min.
Die Aufarbeitung von DDR-Verbrechen verlief nicht ideal.
Ein Rückblick auf die Aufarbeitung begangener DDR-Verbrechen anlässlich der ersten Verurteilung eines Stasi-Mitarbeiters wegen Mordes an der innerdeutschen Grenze.
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Schwierige Beweislagen, komplizierte Rechtsverhältnisse, Überforderung, aber manchmal auch der Zeitgeist und wenig Ehrgeiz haben dazu geführt, dass etliche Rechtsverletzungen aus den 45 ostdeutschen Besatzungs- und Diktaturjahren ungeahndet blieben. Anfangs wurden trügerische Erwartungen erweckt. Nahezu jedes Verfahren, in denen Opfer der politischen Repression in der DDR eine Rehabilitierung anstrebten, trug den Anfangsverdacht einer Straftat der Verfolgungsorgane in sich. So kam es zu fast 75.000 Ermittlungsverfahren, von denen nur gut 1000 zur Anklage gebracht wurden. Nur etwa ein Prozent der Ermittlungsverfahren endete mit einer Verurteilung.

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