Westsahara und Marokko : Zündstoff aus Luxemburg
Den Beziehungen der EU zu Marokko droht eine neue Belastungsprobe. Am Mittwoch erklärte das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg gleich zwei Entscheidungen der EU für nichtig. In dem von der Polisario-Front angestrengten Verfahren ging es um die Frage, ob die EU mit Marokko ein Assoziierungsabkommen aushandeln durfte, in dem es auch um die Fischereirechte an der Küste vor der einstigen spanischen Kolonie Westsahara geht. Die für die Unabhängigkeit kämpfende Polisario-Befreiungsfront beschuldigt Marokko, die Ressourcen der Westsahara „auszuplündern“: Mit ihrer Klage (Aktenzeichen T-279/19) will die Polisario erreichen, dass die EU-Landwirtschafts- und -Fischereiabkommen mit Marokko ihre Gültigkeit verlieren. Marokko wiederum betrachtet die weitgehend annektierte rohstoffreiche Region an der Atlantikküste als Teil seines Staatsgebiets.