Neues Gesetzesvorhaben : Ampel einigt sich bei Abschiebung und Einbürgerung
Die Bundestagsfraktionen der Ampelkoalition haben ihre Meinungsverschiedenheiten bei den Gesetzesvorhaben zur Einbürgerung und zur erleichterten Abschiebung überwunden. Die Vorsitzenden der Fraktionen, Rolf Mützenich (SPD), Britta Haßelmann und Katharina Dröge (beide Grüne) sowie Christian Dürr (FDP), teilten mit, man habe sich „in konstruktiven Verhandlungen“ geeinigt. Nun könnten beide Gesetze im Januar vom Bundestag beschlossen werden.
Das Kabinett hatte die beiden Gesetze schon im August und im Oktober beschlossen. In der letzten Sitzungswoche dieses Jahres waren die beiden Gesetzesvorhaben, anders als geplant, nicht abschließend beraten worden, weil es vor allem seitens der Grünen noch Bedenken gegeben hatte.
Die Neuregelung zur Einbürgerung sieht vor, dass man bereits nach fünf Jahren Aufenthalt im Land deutscher Staatsbürger werden kann. Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestritten werden kann. Bisher muss der Aufenthalt dafür mindestens acht Jahre dauern.
Ein neues Staatsangehörigkeitsrecht
Die Deutsche Presse-Agentur zitierte Koalitionskreise, dass es beim Anspruch auf Einbürgerung keine Ausnahmen geben werde. Die FDP-Innenpolitikerin Ann-Veruschka Jurisch äußerte jedoch, es sei weiterhin möglich, „dass Personen mit Behinderungen oder andere Menschen, die es schwer haben, ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen, über Härtefallklauseln im Ermessen eingebürgert werden“.
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle sagte, Deutschland bekomme „endlich das Staatsangehörigkeitsrecht eines modernen Einwanderungslandes, das den Erwerb der Staatsangehörigkeit stärker an die wirtschaftliche Integration des Einzubürgernden knüpft“. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte, das Gesetzesvorhaben sende ein klares Signal an Menschen, die in Deutschland lebten und arbeiteten, „aber von politischer Mitbestimmung bislang ausgeschlossen waren: Ihr gehört dazu.“
Die neue Regelung zur Abschiebung soll diese erleichtern, indem die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage verlängert wird. Zudem sollen Mitarbeiter von Behörden in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer des Abzuschiebenden betreten dürfen. Hintergrund ist, dass Rückführungen häufig daran scheitern, dass die betroffenen Personen nicht auffindbar sind.
Die Koalitionsfraktionen einigten sich jetzt darauf, dass bei Abschiebungen ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden soll, wenn es bis dahin im betreffenden Fall noch keinen Rechtsbeistand gab. Das soll aber erst der Fall sein, wenn der Betreffende in Gewahrsam beziehungsweise Haft genommen worden sei. Wiese sagte, mit der neuen Abschieberegelung „sorgen wir dafür, dass Menschen ohne Bleiberecht Deutschland schneller verlassen“. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte kürzlich Abschiebungen „im großen Stil“ angekündigt.