Auschwitz-Gedenken : Der Schutz jüdischen Lebens sollte ins Grundgesetz
Gastbeitrag
Von Anke RehlingerLesezeit: 3 Min.
Heute vor achtzig Jahren, am 27. Januar 1945, wurde das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau von der sowjetischen Roten Armee befreit. Damit endete eine barbarische Vernichtungsmaschinerie, die allein in diesem Lager über eine Million Menschen das Leben kostete – weit überwiegend Jüdinnen und Juden, aber auch polnische Zwangsarbeiter und Widerstandskämpfer, sowjetische Gefangene, Sinti und Roma, Homosexuelle und andere.
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