Wegen hoher Strompreise :
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Gewinn-Abschöpfung bei Stromerzeugern

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Karlsruhe
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Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht im April 2024

Ein halbes Jahr lang hat der Staat „Zufallsgewinne“ von Solar-, Wind- und Biomasseanlagenbetreibern besteuert, um die Strompreisbremse zu finanzieren. Dagegen haben Ökostromerzeuger geklagt, denen sich jetzt das Bundesverfassungsgericht widmet.

Die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse währte nur wenige Monate: von Dezember 2022 bis Juni 2023. Doch die Maßnahme der Ampelkoalition, die bei der Bewältigung der Energiekrise nach dem russischen Überfall auf die Ukraine helfen sollte, hat ein juristisches Nachspiel. An diesem Dienstag verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden von knapp zwei Dutzend Betreibern von Solar-, Wind- und Biomasseanlagen. Die Unternehmen beanstanden, die Abschöpfungsbeträge seien eine unzulässige „parafiskalische Sonderabgabe“ gewesen, die sie in ihren Grundrechten verletzt habe.

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