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Unrechtmäßige Privilegierung der Impfstoffhersteller?

Von Katja Gelinsky, Berlin
Lesezeit: 4 Min.
Corona-Impfstoffhersteller haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Corona-Impfstoffhersteller haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nun verhandelt das Verwaltungsgericht Köln, ob das rechtmäßig ist.
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„Impfen ebnet uns den Weg aus der Krise.“ Unter dieser Prämisse hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wenige Monate nach Ausbruch der Corona-Infektionswelle in großer Eile eine Rechtsverordnung erlassen, die helfen sollte, die Beschaffung von Impfstoffen im Kampf gegen das Coronavirus zu beschleunigen. Die im Mai 2020 in Kraft getretene Verordnung trifft unter anderem Regelungen zur Haftung der pharmazeutischen Industrie für etwaige Schäden infolge einer Corona-Impfung.

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