FAZ+Recht und Steuern :
EU bürdet Industrie neue Prozessrisiken auf

Gastbeitrag
Von Thomas Klindt
Lesezeit: 4 Min.
Hersteller haften selbst bei Cyberattacken.
Die reformierten EU-Vorgaben zur Produkthaftung haben es in sich. Software wird nun miterfasst. Und die Beweisregeln ändern sich.
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Manche Vorschriften der Europäischen Union (EU) sind sehr jung, manche ­dagegen wirken steinalt, wenn man bedenkt, wie rasant sich Produkte, Dienstleistungen und Märkte entwickelt haben. Zu den lebenden Fossilien gehörte die europäische Produkthaftungsrichtlinie aus dem Jahre 1985. Das deutsche Produkthaftungsgesetz als nationaler Umsetzungsakt folgte 1990. Jahrzehntelang hat man industrielle Haftung für fehlerhafte Produkte über diese unveränderten Vorschriften gesteuert. Doch verfestigte sich immer stärker der Eindruck, dass die Produkthaftungsrichtlinie den technologischen Fortschritt der letzten Jahrzehnte nicht angemessen abbilde.

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