EU-Wettbewerbsrecht : Marktwirtschaftler warnen: Kartelle helfen dem Klimaschutz nicht
Die Europäische Kommission will das Wettbewerbsrecht für Klimaschutz einspannen. Dazu hat sie unlängst in einem Leitlinienentwurf vorgeschlagen, das Kartellverbot für Unternehmenskooperationen zu lockern, die der Nachhaltigkeit dienen. Solche Absprachen sollen künftig erlaubt sein, wenn sie einen „kollektiven Nutzen“ haben, der die Nachteile für Verbraucher – etwa höhere Preise oder geringere Auswahl – überwiegt. Gegen die auf Druck der Niederlande und aus Athen vorangetriebene Aufweichung des Wettbewerbsrechts regt sich jetzt in Deutschland Kritik. So begründen die Marktwirtschaftler des Kronberger Kreises in einer noch unveröffentlichten Studie, warum es falsch wäre, das Kartellrecht für Klimaziele zu schwächen. Auch die Monopolkommission äußert große Vorbehalte.