FAZ+Einspruch Exklusiv :
Asylverfahren in Drittstaaten werden das Migrationsproblem nicht lösen

Gastbeitrag
Von Kay Hailbronner
Lesezeit: 8 Min.
Die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten geht am Kern des Problems eines materiell und verfahrensmäßig weit überdimensionierten EU-Asylbewerberschutzes vorbei.
Einige deutsche Politiker fordern, Asylverfahren nach italienischem und britischem Vorbild in Drittstaaten auszulagern. Das Migrationsproblem lässt sich aber nur durch eine neue Auslegung des EU-Rechts bewältigen.
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Asylbewerber, die in Deutschland um Asyl nachsuchen, in sichere Drittstaaten zu verbringen, um dort ihr Asylgesuch zu prüfen, erscheint auf den ersten Blick einleuchtend. Einem Asylsuchenden, der Asyl in Deutschland beantragt, wird so in einem sicheren Drittstaat ein Verfahren nach EU-Standards garantiert. Fällt die Prüfung positiv aus, wird dem Antragsteller in Deutschland ein Flüchtlingsstatus gewährt. Wird der Antrag abgelehnt, erfolgt eine Rückführung in den Herkunftsstaat. Nach dem Vorbild des Italien-Albanien-Abkommens wären für die Behörden des Drittstaats dabei deutsche Regeln maßgeblich; deutsche Gerichte würden letztlich über die Zuerkennung des Schutzstatus und die Abschiebung in den Herkunftsstaat entscheiden.

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