Islamunterricht : Die provisorische Brücke muss weiter tragen
Wenn in Nordrhein-Westfalen in der letzten Augustwoche die Sommerferien enden, werden rund 19 000 Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens von 241 in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften am islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache teilnehmen können. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit, ist es aber keineswegs. Denn erst durch eine kurz vor der Sommerpause getroffene Entscheidung des Landtags ist sichergestellt, dass auch im neuen Schuljahr noch bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht in NRW stattfinden kann. Ohne die Schulrechtsnovelle hätte es dafür keine Grundlage mehr gegeben, weil das bisherige Gesetz mit Verfallsdatum versehen war. Es wäre ein Fiasko gewesen, wenn sich der Landtag nicht auf eine Novelle hätte verständigen können. Denn seit Jahren sind sich alle relevanten innen- und bildungspolitischen Akteure in den Ländern wie im Bund einig, dass es wichtig ist, den Islamunterricht für junge Muslime nicht Hinterhof-Predigern zu überlassen. Mit Unterricht nach klar definierten Lehrplänen unter Aufsicht der Schulbehörden soll auch Aufklärungsarbeit geleistet werden. Auf eine Maßnahme gegen Radikalisierung darf Islamunterricht allerdings keinesfalls verengt werden, vielmehr geht es im Kern um ein Grundrecht muslimischer Schüler.