FAZ+Staatlicher Deckel :
Preisgebremst in den Rest der Heizperiode

Lesezeit: 5 Min.
Das Ende der Heizperiode naht: Verbraucher werden nun vor höheren Preisen geschützt.
Zum 1. März greifen die staatlichen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom. Wer was wann bekommt – und wie viel Hilfe überhaupt noch gebraucht wird: alles Wichtige im Überblick.
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Zum 1. März treten die staatlichen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom in Kraft. Angekündigt hatte die Bundesregierung diese Ende September. Zuvor war der Großhandelspreis für Gas auf fast 340 Euro je Megawattstunde, also beinahe 34 Cent je Kilowattstunde, in die Höhe geschossen. Mitte Dezember gaben Bundestag und Bundesrat grünes Licht für die Preisbremsen. Eine Umsetzung schon ab Januar hielten die Energieversorger für nicht machbar. Deshalb ist der Starttermin der 1. März. Für Januar und Februar gibt es rückwirkend Geld.

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