Möglicher Präzedenzfall :
Erste Klimaklage vor europäischem Menschenrechtsgericht erfolgreich

Von Katja Gelinsky, Berlin
Lesezeit: 5 Min.
Die Schweizer Klägerinnen am 09.04.2024 vor dem Gerichtshof in Strassburg
Der Straßburger Gerichtshof hat über die Klimaschutzpolitik der Schweiz geurteilt. Klimaschützer sprechen von einer bahnbrechenden Entscheidung.

Staaten, die nicht genügend für den Schutz des Klimas tun, verstoßen gegen Menschenrechte. Erstmals hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ein Menschenrecht auf Klimaschutz entnommen. Konkret rügte der Gerichtshof, der über die Einhaltung der Konvention in den 46 Mitgliedstaaten des Europarats wacht, die Schweiz für ihre aus Sicht der Richter  unzureichende Klimaschutzpolitik. Der Gerichtshof gab dem Verein „Klimaseniorinnen Schweiz“ recht, dass die Schweizer Klimapolitik unzureichend sei.

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