FAZ+Streit um die Schuldenbremse :
Höchste Zeit für eine Grundgesetzänderung!

Von Max Krahé, Philippa Sigl-Glöckner, Alexander Thiele
Lesezeit: 4 Min.
Geld offenkundig nötig: Bahninvestitionen sollten aus dem Kredit- und Transformationsfonds stammen.
Die Schuldenbremse muss reformiert werden, damit Deutschland wirtschaftlich nicht zurückfällt. Ein Gastbeitrag.
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Am Mittwoch, den 15. November 2023, verkündete der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig ist. Die 60 Milliarden Euro, die die Bundesregierung in Form überjähriger Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) übertragen hatte, entfielen damit rückwirkend. Das Urteil traf die Bundesregierung zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Schon am nächsten Tag sollte der Haushaltsausschuss seine Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 abschließen, wenig später war die Verabschiedung im Plenum geplant. Daran war nun nicht mehr zu denken.

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